Allgemeine Bemerkung Nr. 35 des UNO-Menschenrechtsausschusses (2014) zur persönlichen Freiheit und Sicherheit
In der Allgemeinen Bemerkung (General Comment) Nr. 35 wird Art. 9 zur persönlichen Freiheit und Sicherheit des UNO-Pakts II konkretisiert. In der Bemerkung werden der Schutz vor willkürlicher Inhaftierung und die Notwendigkeit rechtstaatlicher Verfahren betont. Jeder Freiheitsentzug muss rechtlich begründet, überprüfbar und verhältnismässig sein – auch im Kontext von Migration oder Terrorbekämpfung.